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Zur Prävention von sexualisierter Gewalt und sexuellem Missbrauch von Kindern und Jugendlichen halten wir uns einerseits an geltendes Recht. Daneben gibt es weitere präventive Maßnahmen, die wir zum Schutz unserer minderjährigen Teilnehmer_innen erarbeitet haben. Einige davon sind:

  1. Wir schaffen ein Täter_innen unfreundliches Umfeld.
  2. Vorfälle werden offen angesprochen. Verdachtsmomente jeglicher Art werden unmittelbar an die Leitung bzw. an die Vorstandschaft weitergegeben. Es wird eine Beratungsstellte zum Thema sexualisierte Gewalt hinzugezogen.
  3. Wir sprechen alle potenziellen Mitwirkenden bereits im Erstgespräch auf das Thema sexualisierte Gewalt an und fragen nach deren Haltung zu diesem Thema. Des Weiteren muss ein erweitertes Führungszeugnis vorgelegt werden.
  4. Wir bilden uns regelmäßig zum Thema “Zwangsheirat” fort und machen den Jugendlichen entsprechendes und altersgerechtes Informationsmaterial zugänglich.
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